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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19 (https://dejure.org/2020,14490)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2020 - 7 Sa 22/19 (https://dejure.org/2020,14490)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2020 - 7 Sa 22/19 (https://dejure.org/2020,14490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 106 S 1 GewO, § 315 Abs 3 BGB, § 1 TVG
    Wirksamkeit einer Versetzung - Ausübungskontrolle - Pendelzeiten

  • IWW

    § 106 GewO, § ... 612a BGB, § 1 Abs. 1 Saarländisches Personalvertretungsgesetz, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 106 S. 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 BGB, § 121 Abs. 4 S. 1 SGB III, § 140 Abs. 4 S. 1 SGB III, § 121 Abs. 4 S. 2 SGB III, § 140 Abs. 4 SGB III, § 121 Abs. 4 S. 4 und 5 SGB III, § 140 Abs. 4 S. 1 S. 4 und 5 SGB III, § 140 Abs. 4 S. 2 SGB III, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 S. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wirksamkeit Versetzung - Ausübungskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 3 ; GewO § 106 S. 1; SGB III § 140
    Ausübungskontrolle; Bestimmungsrecht; Direktionsrecht; Pendelzeiten; Versetzung; Wirksamkeit einer Versetzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 3 ; GewO § 106 S. 1; SGB III § 140
    Ausübungskontrolle; Bestimmungsrecht; Direktionsrecht; Pendelzeiten; Versetzung; Wirksamkeit einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, auf Grund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.19, jeweils mwN.).

    Allein die lange Verweildauer am bisherigen Einsatzort lässt keinen Rückschluss darauf zu, die Parteien hätten - in Abänderung ihres Vertrags - nunmehr den bisherigen Ort zum vertraglich vereinbarten Arbeitsort bestimmt (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 34; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 26, jeweils mwN.).

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 S. 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 20 mwN.).

    102 Zwar kann, soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, grundsätzlich aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 43; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 25 mwN.).

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 S. 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 39, jeweils mwN.).

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 24.5.2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 18, jeweils mwN.).

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn.40; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.22, jeweils mwN.).

    Das ist der Fall, wenn die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 42, jeweils mwN.).

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Bei einem Streit über die Berechtigung einer Versetzung kann der Arbeitnehmer diese Frage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 13) im Rahmen einer Feststellungsklage klären lassen.

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, auf Grund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.19, jeweils mwN.).

    102 Zwar kann, soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, grundsätzlich aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 43; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 25 mwN.).

    Sie dient der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und der Erhöhung der Verantwortung des Arbeitslosen für die Beendigung der Arbeitslosigkeit (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 25 mwN.).

    Bei wichtigen dienstlichen Gründen können längere Pendelzeiten zumutbar, bei Gründen von geringerem Gewicht aber bereits kürzere Pendelzeiten unzumutbar enthalten keinen belastbaren Maßstab für die Kontrolle des Ermessensgebrauchs (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 26 mwN.).

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn.40; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.22, jeweils mwN.).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, auf Grund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.19, jeweils mwN.).

    Allein die lange Verweildauer am bisherigen Einsatzort lässt keinen Rückschluss darauf zu, die Parteien hätten - in Abänderung ihres Vertrags - nunmehr den bisherigen Ort zum vertraglich vereinbarten Arbeitsort bestimmt (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 34; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 26, jeweils mwN.).

    Eine Ortsveränderung durch eine Versetzung in eine andere politische Gemeinde ist in einem solchen Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 23 mwN.) unabhängig vom Berufsbild vertraglich nicht ausgeschlossen und grundsätzlich vom gesetzlichen Weisungsrecht aus § 106 S. 1 GewO gedeckt.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 26; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 27, jeweils mwN.).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 S. 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 39, jeweils mwN.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 26; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 27, jeweils mwN.).

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 24.5.2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 18, jeweils mwN.).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 S. 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 39, jeweils mwN.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 26; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 27, jeweils mwN.).

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 24.5.2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 18, jeweils mwN.).

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Bei dieser Prüfung kommt es nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 mwN.).

    Das ist der Fall, wenn die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 42, jeweils mwN.).

    Eine Zweckmäßigkeitskontrolle ist nicht vorzunehmen (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage der Klägerin statt, das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 Sa 54/17) hat die hiergegen gerichtete Berufung mit Urteil vom 20. Februar 2018 zurückgewiesen.

    " angegeben (vgl. Protokoll im Verfahren 6 Sa 54/17 vom 20. Februar 2018, Bl. 85 ff. d. A.).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 26; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 27, jeweils mwN.).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 24.5.2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 18, jeweils mwN.).
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19
    Verbleiben hingegen bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (vgl. nur BAG 3. September 2014 - 5 AZR 1020/12 - Rn. 14 mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

    Voraussetzung ist neben diesem Zeitmoment, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten einen besonderen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen hat, dass der Arbeitnehmer davon ausgehen durfte, er werde von seinem Direktionsrecht (hier in Bezug auf den Arbeitsort) künftig keinen Gebrauch mehr machen (BAG 17.08.2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19; 18.10.2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; LAG Rheinland-Pfalz 04.03.2020 - 7 Sa 22/19 - Rn. 77 ; 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 49 , juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21

    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

    Zum einen schafft die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass der Arbeitgeber von diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.19, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. März 2020 - 7 Sa 22/19 -, Rn. 77 ).
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